Gesetzesartikel
Art. 78 IVV – Vergütung
2 Entscheide, in denen Art. 78 IVV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- IV-Stelle lehnt Kostenübernahme für Aufenthalt in sozialtherapeutischer Institution ab: Berufsberatung nach Art. 15 IVG nicht gegeben, da primär Sozialrehabilitation und Schulstoffaufholung im Vordergrund standen
- IV-Stelle klagt gegen Auferlegung der vollen Gerichtsgutachterkosten: Bundesgericht weicht Rechtsprechung ab und verneint bundesrechtliche Bindung an BSV-Tarif (Art. 45 Abs. 1 ATSG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.