Gesetzesartikel
Art. 78 EntG – Berechtigte, Anschluss
2 Entscheide, in denen Art. 78 EntG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Grundeigentümerin erhält Enteignungsentschädigung für direkten Überflug durch Flugzeuge in 265 m Höhe: Überflugkorridor von 0.5° und bedrohliche Wirkung rechtfertigen Anspruch (Art. 16 EntG)
- Grundeigentümer in Nürensdorf erhält Entschädigung für direkten Überflug durch Flugzeuge in 265 m Höhe: Enteignungsentschädigung wegen Eindringen in den Luftraum nach Art. 667 Abs. 1 ZGB bejaht
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.