Gesetzesartikel
Art. 78 AuG: Rechtsprechung und Entscheide
2 Entscheide, in denen Art. 78 AuG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Algerischer Staatsangehöriger verliert nach Scheidung Aufenthaltsrecht: Neue Ausschaffungshaft ohne Anrechnung früherer Haftzeiten zulässig (Art. 79 Abs. 1 und 2 AuG)
- Durchsetzungshaft endet bei Asylgesuch: Sache zur Prüfung der Vorbereitungshaft zurückgewiesen (Art. 78 AuG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.