Gesetzesartikel
Art. 77f VZAE – Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse
3 Entscheide, in denen Art. 77f VZAE eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Serbischer Staatsangehöriger mit Niederlassungsbewilligung seit 1992: Rückstufung auf Aufenthaltsbewilligung wegen anhaltender Straffälligkeit nach 2019 und mutwilliger Schuldenwirtschaft (Art. 63 Abs. 2 AIG)
- Vorläufig aufgenommener Jemenit mit schweren Gesundheitsproblemen und Sozialhilfeabhängigkeit scheitert mit Familiennachzugsgesuch: Erfordernis der Sozialhilfeunabhängigkeit nach Art. 85 Abs. 7 Bst. c AIG nicht erfüllt
- Kosovarischer Staatsbürger mit altrechtlicher Niederlassungsbewilligung wird wegen strafrechtlicher Verurteilungen rückgestuft: Rückstufung unzulässig, da kein aktuelles Integrationsdefizit nach dem 1. Januar 2019 vorliegt (Art. 63 Abs. 2 AIG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.