Gesetzesartikel
Art. 77 VRAB – Überentschädigung
2 Entscheide, in denen Art. 77 VRAB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Pensionskasse PUBLICA fordert Rückerstattung von Invalidenrente wegen Überentschädigung: mutmasslich entgangener Verdienst richtet sich nach tatsächlich erzieltem Einkommen als Projektmanager (Art. 24 Abs. 1 BVV)
- Pensionskasse PUBLICA fordert Rückerstattung von Invalidenrente zurück: Aufhebung des kantonalen Entscheids wegen mangelhafter Aktenführung und unklarer Rechtskraftwirkung (Art. 77 Abs. 1 VRAB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.