Gesetzesartikel
Art. 77 OR – Andere Fristbestimmung
2 Entscheide, in denen Art. 77 OR eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Erben verlangen Schadenersatz vom Willensvollstrecker: Ansprüche verjähren bereits mit Pflichtverletzung während des Mandats, nicht erst nach dessen Ende (Art. 127 OR)
- Enkel beanstanden Nachtrag zum öffentlichen Inventar: Keine erneute Auflegung erforderlich, Inventar hat nur informativen Charakter (Art. 584 ZGB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.