Gesetzesartikel
Art. 77 LDP – Beschwerden
2 Entscheide, in denen Art. 77 LDP eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Stimmberechtigte rügen Ständemehr und mangelhafte Information bei Volksabstimmung über Konzernverantwortungsinitiative: Beschwerden verspätet, Bundesgericht tritt nicht ein (Art. 77 Abs. 1 lit. b BPR)
- Knappes RTVG-Abstimmungsresultat: Kein Anspruch auf Nachzählung ohne konkrete Fehlerindizien (Art. 34 Abs. 2 BV; Art. 77 Abs. 1 lit. b BPR)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.