Gesetzesartikel
Art. 77 AHVV – Nachzahlung nichtbezogener Renten
2 Entscheide, in denen Art. 77 AHVV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- AHV-Altersrente: Korrektur Erziehungsgutschriften und Splitting nach Scheidung, Nachzahlung begrenzt auf fünf Jahre, keine Verzugszinsen (Art. 29sexies, 29quinquies AHVG, Art. 53 ATSG)
- Zu Unrecht sistierte Invalidenrente wegen strafrechtlicher Massnahme: Nachzahlung ex tunc nach Art. 85 IVV und Art. 77 AHVV (Art. 48 Abs. 1 IVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.