Gesetzesartikel
Art. 757 OR – Ansprüche im Konkurs
2 Entscheide, in denen Art. 757 OR eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Abtretung von Verantwortlichkeitsansprüchen nach Art. 260 SchKG vor Löschung der konkursiten Gesellschaft: Aktivlegitimation der Abtretungsgläubiger bleibt trotz Löschung im Handelsregister bestehen (Art. 260 SchKG)
- Nachlassmasse klagt Organe wegen Zahlungen an Gläubiger: Keine Aktivlegitimation bei reinem Gläubigerschaden ohne Gesellschaftsschaden (Art. 754 OR)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.