Gesetzesartikel
Art. 75 StGB – Vollzug von Freiheitsstrafen
2 Entscheide, in denen Art. 75 StGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Alleinerziehende Mutter mit zwei minderjährigen Kindern verurteilt zu 4 Jahren und 6 Monaten Freiheitsstrafe: Kein Anspruch auf Vollzug in der Nähe der Kinder oder auf Halbgefangenschaft (Art. 80 StGB)
- Gefangener über 65 Jahre in Verwahrung: Altersunabhängige Arbeitspflicht im Strafvollzug bestätigt (Art. 81 Abs. 1 StGB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.