Gesetzesartikel
Art. 745 ZGB – Nutzniessung
2 Entscheide, in denen Art. 745 ZGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Eigentümerin des herrschenden Grundstücks verliert Interesse an Grunddienstbarkeit nach Abparzellierung: Löschung des Parkplatzbenutzungsrechts rechtmässig (Art. 736 ZGB)
- Aktiengesellschaft beantragt Meldeverfahren für Dividende nach Verkauf an inländische Holding: Verweigerung wegen Zweifeln an Rückerstattungsberechtigung und Anzeichen einer Steuerumgehung (Art. 21 Abs. 1 Bst. a VStG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.