Gesetzesartikel
Art. 74 VZAE – Familiennachzug bei einer vorläufigen Aufnahme
3 Entscheide, in denen Art. 74 VZAE eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Somalische vorläufig Aufgenommene beantragt Familiennachzug für Sohn: Unklare Abstammung und unvollständige Prüfung der Voraussetzungen führen zur Rückweisung (Art. 85 Abs. 7 AIG)
- Vorläufig aufgenommener Jemenit mit schweren Gesundheitsproblemen und Sozialhilfeabhängigkeit scheitert mit Familiennachzugsgesuch: Erfordernis der Sozialhilfeunabhängigkeit nach Art. 85 Abs. 7 Bst. c AIG nicht erfüllt
- Familiennachzug eritreischer Flüchtling: Sozialhilfeabhängigkeit der Ehefrau steht Nachzug entgegen, da finanzielle Lage bei Entscheid noch nicht hinreichend gesichert war (Art. 44 AuG, Art. 8 EMRK)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.