Gesetzesartikel
Art. 74 OR – Ort der Erfüllung
2 Entscheide, in denen Art. 74 OR eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Eheleute beantragen Abzug von Säule-3a-Beitrag für Steuerjahr 2017: Abbuchung am 29. Dezember 2017 reicht nicht aus, Gutschrift auf individuellem Vorsorgekonto am 3. Januar 2018 macht Abzug unzulässig (§ 40 Abs. 1 lit. e StG/AG)
- Internationaler Gerichtsstand bei Druckguss-Geschäft: Erfüllungsort der Dienstleistungen und Zahlungsort der Kaufpreisforderung liegen in der Schweiz (Art. 5 LugÜ)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.