Gesetzesartikel
Art. 74 AuG: Rechtsprechung und Entscheide
2 Entscheide, in denen Art. 74 AuG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Äthiopischer Staatsangehöriger mit rechtskräftiger Wegweisung und verstrichener Ausreisefrist unterliegt zweijähriger Eingrenzung: Maßnahme bleibt verhältnismäßig, weil freiwillige Ausreise möglich ist (Art. 74 Abs. 1 lit. b AuG)
- SEM gewinnt Beschwerde: Ausgrenzung eines illegalen Migranten trotz nicht ortsspezifischer Delikte zulässig (Art. 74 AuG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.