Gesetzesartikel
Art. 74 ATSG – Gliederung der Ansprüche
2 Entscheide, in denen Art. 74 ATSG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Verunfallter beansprucht Genugtuung bei gleichzeitigem Anspruch auf Integritätsentschädigung: volles Quotenvorrecht nach Art. 73 ATSG auch bei Kürzung wegen Selbstverschuldens zwingend
- Minderjährige mit spinaler Muskelatrophie erhält sowohl IV-Hilflosenentschädigung als auch KVG-Pflegebeiträge: Keine Überentschädigung bei Zusammentreffen von Geld- und Sachleistungen (Art. 69 Abs. 1 ATSG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.