Gesetzesartikel
Art. 734 ZGB – Errichtung und Untergang
2 Entscheide, in denen Art. 734 ZGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Eigentümer klagt auf Löschung eines Fahrwegrechts nach Fällen eines Birnbaums: Interesse am Wegrecht bleibt bestehen, da weitere Zufahrtsbeschränkungen bestehen und Motiv nicht grundbuchwirksam (Art. 736 Abs. 1 ZGB)
- Stockwerkeigentümergemeinschaft klagt gegen Nachbarn wegen Überschreiten der Pflanzhöhe: Beschwerde nicht zugelassen, weil Streitwert zu niedrig und keine grundsätzliche Rechtsfrage (Art. 74 Abs. 1 lit. b BGG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.