Gesetzesartikel
Art. 73 StBOG – Kosten und Entschädigung
2 Entscheide, in denen Art. 73 StBOG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- ESTV beantragt Entsiegelung versiegelter Akten nach Hausdurchsuchung – Rückzug aller Einsprachen führt zur Abschreibung des Verfahrens als gegenstandslos (Art. 25 Abs. 4 VStrR)
- A. Sàrl beantragt Aufhebung der Beschlagnahme von Platin-Schmelzgut: Beschwerde nicht zugelassen, da fehlende Parteistellung und unklare Eigentumsverhältnisse (Art. 74a Abs. 4 lit. c IRSG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.