Gesetzesartikel
Art. 73 IVV: Rechtsprechung und Entscheide
2 Entscheide, in denen Art. 73 IVV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Neuanmeldung nach Leistungsverweigerung: Fristsetzung für Arztberichte nötig, Nichteintretensverfügung aufgehoben und Sache zurückgewiesen (Art. 87 Abs. 3 IVV)
- IV-Rentengesuch: Psychiatrische Begutachtung durch Verwaltung nach Beschwerde unzulässig, Sache zur neuen Beurteilung zurückgewiesen (Art. 84 AHVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.