Gesetzesartikel
Art. 71d AVIG – Abschluss der Planungsphase
2 Entscheide, in denen Art. 71d AVIG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Verlängerung Rahmenfrist bei Scheitern: Arbeitgebernähliche Person in GmbH hat Anspruch trotz Beitragspflicht (Art. 71a Abs. 1, Art. 71d Abs. 2 AVIG)
- Arbeitslose Person gründet AG und wird Hauptaktionär: Arbeitgeberähnliche Person, Ende der Arbeitslosigkeit bei Aufnahme der Selbstständigkeit (Art. 71a Abs. 1, Art. 71d Abs. 2 AVIG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.