Gesetzesartikel
Art. 71c KVV – Übernahme der Kosten eines von der Swissmedic nicht zugelassenen importierten Arzneimittels
2 Entscheide, in denen Art. 71c KVV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Versicherter lässt Dupuytren-Kontraktur in Österreich mit nicht mehr kassenpflichtigem Enzym behandeln: Kostenübernahme abgelehnt, da schweizerische Operation zweckmässig und Arzneimittel nicht in Spezialitätenliste (Art. 36 Abs. 1 KVV)
- Versicherter mit multiplem Myelom beantragt Kostenübernahme für Kombinationstherapie Darzalex/Revlimid/Dexamethason: Vorinstanz verletzt Wirtschaftlichkeitsprüfung nach Art. 71d Abs. 2 KVV, Beschwerde teilweise gutgeheissen
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.