Gesetzesartikel
Art. 712e ZGB – Räumliche Ausscheidung und Wertquoten
2 Entscheide, in denen Art. 712e ZGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Zuweisung von Stockwerkeigentum nach Auflösung einer einfachen Gesellschaft: Keine wirtschaftliche Handänderung bei gleichbleibender Quote, Grundstückgewinnsteuer nur bei Quotenverschiebung (Art. 12 Abs. 2 StHG)
- Stockwerkeigentümerin und Gesuchsteller beantragen Baubewilligung für Umbau einer Dachwohnung: Nichteintreten der Baukommission wegen offensichtlich fehlender zivilrechtlicher Bauberechtigung rechtmässig (Art. 22 Abs. 1 RPG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.