Gesetzesartikel
Art. 71 MWSTG – Einreichung der Abrechnung
2 Entscheide, in denen Art. 71 MWSTG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Mehrwertsteuerpflichtige AG reicht sechs Jahre lang keine Bilanzen, Erfolgsrechnungen und Abrechnungen ein: ESTV darf Ermessenseinschätzung vornehmen, Beschwerde abgewiesen (Art. 79 MWSTG)
- Liechtensteinische Steuerverwaltung rügt Novenverbot bei Vorsteuerabzug für Luxusfahrzeug: Bundesgericht weist Beschwerde ab, weil Novenverbot keine materielle Mehrwertsteuervorschrift ist (Art. 12 Satz 1 MWST-Vereinbarung CH-FL 2012)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.