Gesetzesartikel
Art. 71 AsylG – Gewährung vorübergehenden Schutzes an Familien
2 Entscheide, in denen Art. 71 AsylG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Aserbaidschanische Eltern ukrainischer Kinder lehnt SEM vorübergehenden Schutz ab: Kein Anspruch als Familienangehörige gemäss Ziff. I Bst. a Allgemeinverfügung, Rückkehr nach Aserbaidschan als zulässig, zumutbar und möglich (Art. 83 Abs. 1–4 AIG)
- Russischer Staatsangehöriger mit tschetschenischen Wurzeln beantragt vorübergehenden Schutz wegen Krieg in der Ukraine: Keine Zugehörigkeit zu Schutzkategorie c, Rückkehr nach Russland möglich (Art. 4 AsylG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.