Gesetzesartikel
Art. 706a OR – Anfechtung von Generalversammlungsbeschlüssen
2 Entscheide, in denen Art. 706a OR eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Partizipant fordert Vorzugsdividende ohne vorherige Anfechtung des statutenwidrigen Generalversammlungsbeschlusses: Direktes Forderungsrecht abgelehnt, Anfechtung nach Art. 706 OR erforderlich (Art. 706 OR)
- Aktionär klagt gegen Generalversammlungsbeschluss: Rechtshängigkeit rückdatiert trotz fehlender Originalneueinreichung, überspitzter Formalismus verletzt Art. 29 BV (Art. 63 Abs. 1 ZPO)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.