Gesetzesartikel
Art. 703 OR – Beschlussfassung und Wahlen
2 Entscheide, in denen Art. 703 OR eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Wahl des Prozessbeistands für Verantwortlichkeitsklage unterliegt Kapitalmehrheit gemäss Art. 693 Abs. 3 Ziff. 4 OR
- Minderheitsaktionärin ficht Wahl der Revisionsstelle an: Unabhängigkeit trotz Honoraranteil und Branchenmangel bejaht (Art. 727a-c, 706 OR)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.