Gesetzesartikel
Art. 70 BV – Sprachen
2 Entscheide, in denen Art. 70 BV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Eltern rügen Verletzung der Gemeindeautonomie durch kantonales Schulgesetz: Sprachwechsel nur aufbauend zulässig (Art. 50 BV)
- Eltern rügen Sprachenfreiheit bei Wechsel von Rumantsch Grischun zu Idiom erst ab 1. Klasse: Beschwerde abgewiesen (Art. 18 BV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.