Gesetzesartikel
Art. 7 FZV – Verzugszinssatz
2 Entscheide, in denen Art. 7 FZV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Auffangeinrichtung verlangt Rückzahlung von Vorleistungen für Invalidenrente: Regressanspruch umfasst Schadenszins nach Art. 26 Abs. 4 BVG
- Auffangeinrichtung verlangt Zinsen auf Vorleistungen für Invalidenrente: Regressanspruch umfasst Schadenszins nach Art. 26 Abs. 4 BVG
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.