Gesetzesartikel
Art. 7 Dublin-III: Rechtsprechung und Entscheide
2 Entscheide, in denen Art. 7 Dublin-III eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Asylsuchender aus Afghanistan mit behaupteter Minderjährigkeit: Alter mittels medizinischem Gutachten auf mindestens 19 Jahre festgestellt, Dublin-Überstellung nach Österreich zulässig (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
- Asylsuchender mit illegaler Einreise in Italien 2021: Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung nach Italien rechtmässig (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.