Gesetzesartikel
Art. 7 BGBB – Landwirtschaftliches Gewerbe; im Allgemeinen
2 Entscheide, in denen Art. 7 BGBB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Landwirt verkauft bei Hofübergabe parzellierte Bauzone-Parzelle an Bruder: Kein steuerbarer Gewinn aus Veräusserung, da Erlös unter Buchwert liegt (Art. 27 Abs. 4 StG/AG)
- Erwerb eines landwirtschaftlichen Gewerbes durch AG trotz umgezontem Grundstück: Bewilligung verweigert wegen drohender Umgehung, Sache zurückgewiesen (Art. 61 ff. BGBB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.