Gesetzesartikel
Art. 69b RTVG – Privathaushalte: Befreiung von der Abgabepflicht
2 Entscheide, in denen Art. 69b RTVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Beschwerdeführerin rügt Gehörsverletzung, fehlende Legitimation der Erhebungsstelle und fehlende Unterschrift bei Haushaltabgabe-Verfügung: Heilung des Verfahrensmangels zulässig, Abgabepflicht besteht (Art. 69a RTVG)
- Haushaltabgabe für Radio und Fernsehen: Beschwerde gegen Feststellung der Abgabepflicht abgewiesen, weil kein Opting-out beantragt wurde (Art. 109c RTVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.