Gesetzesartikel
Art. 699 ZGB – Recht auf Zutritt und Abwehr: Zutritt
2 Entscheide, in denen Art. 699 ZGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- SBB erhält Plangenehmigung für provisorische 132-kV-Kabelleitung Schweikrüti–Kilchberg trotz Einwänden von Grundeigentümern gegen Wald-, Gewässer- und Strahlenschutz (Art. 18 Abs. 1 EBG)
- Goldwäscher betritt Bewirtschaftungsweg über Ökowiese: Richterliches Verbot verstösst gegen Betretungsrecht (Art. 699 Abs. 1 ZGB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.