Gesetzesartikel
Art. 695 ZGB – Andere Wegrechte
2 Entscheide, in denen Art. 695 ZGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Eigentümerin einer Nachbarparzelle klagt gegen Baubewilligung und Niveaulinienplan für Neubau in Zug: Klage abgewiesen, weil Verkauf der eigenen Liegenschaft das schutzwürdige Interesse entfallen liess und der Bebauungsplan trotz Alter städtebaulich tragfähig bleibt (Art. 21 Abs. 2 RPG)
- Grundeigentümerin klagt gegen Hammerschlagsrecht für Baustellenerschliessung nach Rohbauvollendung: Bundesgericht tritt nicht in Beschwerde ein, weil nur Zwischenentscheid vorliegt (Art. 93 Abs. 1 BGG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.