Gesetzesartikel
Art. 694 ZGB – Wegrechte: Notweg
2 Entscheide, in denen Art. 694 ZGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Grundeigentümerin klagt gegen Hammerschlagsrecht für Baustellenerschliessung nach Rohbauvollendung: Bundesgericht tritt nicht in Beschwerde ein, weil nur Zwischenentscheid vorliegt (Art. 93 Abs. 1 BGG)
- Eigentümer einer Liegenschaft in der Landwirtschaftszone beansprucht unbeschränktes Notfahrwegrecht: Nutzung als Dauerwohnsitz nicht zonenkonform, Anspruch auf Notweg beschränkt (Art. 694 ZGB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.