Gesetzesartikel
Art. 691 ZGB – Pflicht zur Duldung
2 Entscheide, in denen Art. 691 ZGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Durchleitungsdienstbarkeit für Wasserleitung: Notlage bejaht, Interessenabwägung positiv, Beschwerde abgewiesen (Art. 691 ZGB)
- Notbrunnenrecht für Ferienhausgrundstück bejaht: Anspruch nicht auf Landwirtschaft beschränkt, Durchleitungsrecht gewährt (Art. 710 ZGB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.