Gesetzesartikel
Art. 689 ZGB – Nachbarrecht: Wasserablauf
2 Entscheide, in denen Art. 689 ZGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Teilenteignung Bahnbau: Näherbaurecht entschädigungspflichtig, Lageklassenmethode ungeeignet, Sache zur Neubemessung zurückgewiesen (Art. 19 lit. b EntG)
- Gemeinde dichtet Kanalisation ab: Grundwasseranstieg schädigt Nachbarn, Haftung nach Art. 689 ZGB statt Art. 684 ZGB
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.