Gesetzesartikel
Art. 687 ZGB – Pflanzen: Regel
2 Entscheide, in denen Art. 687 ZGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Geschädigter erstattet Strafanzeige wegen Schnitts an fremder Rebe: Nichtanhandnahme der Strafuntersuchung wegen fehlendem Tatverdacht für Sachbeschädigung (Art. 144 Abs. 1 StGB)
- Nachbarin vereinbart mit Nachbarn Rückschnitt überragender Weidenäste bis zur Grundstücksgrenze, Nachbarn behaupten Erklärungsirrtum: Bundesgericht lässt Beschwerde wegen zu geringem Streitwert und unvollständiger Anfechtung abweisen (Art. 74 Abs. 1 lit. b BGG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.