Gesetzesartikel
Art. 681 ZGB – Veräusserungsbeschränkungen; gesetzliche Vorkaufsrechte: Grundsätze
2 Entscheide, in denen Art. 681 ZGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Pächter geltend macht Vorkaufsrecht bei Verkauf eines landwirtschaftlichen Grundstücks: Freundschaftsbeziehung zwischen Verkäufer und Käufer reicht nicht aus, um Vorkaufsfall auszuschliessen (Art. 47 Abs. 2 BGBB)
- Käuferin erwirbt Baurecht und Stockwerkeigentum getrennt: Vorkaufsrecht des Miteigentümers bleibt bestehen, da Erwerb nicht simultan erfolgt (Art. 681 Abs. 2 ZGB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.