Gesetzesartikel
Art. 68 UVV – Spitäler und Kuranstalten
2 Entscheide, in denen Art. 68 UVV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Rehaklinik klagt gegen Suva wegen Priorisierung eigener Kliniken: Keine sachliche Zuständigkeit des Schiedsgerichts, da Streitigkeit wettbewerbsrechtlich und nicht aus unmittelbarer UVG-Anwendung (Art. 57 Abs. 1 UVG)
- Unfallversicherte mit Tetraplegie erhält Hauspflege durch nicht tarifvertraglich gebundene Spitex: Kostenübernahme durch Unfallversicherer bleibt trotz fehlendem Vertragsbeitritt wirksam (Art. 18 UVV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.