Gesetzesartikel
Art. 68 AIG – Ausweisung
2 Entscheide, in denen Art. 68 AIG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Bosnischer Staatsangehöriger mit rechtskräftiger Verurteilung wegen Mordes und schweren Diebstahls sowie schwerer Delinquenz in der Schweiz erhält 15-jähriges Einreiseverbot (Art. 67 Abs. 2 Bst. a und Abs. 3 AIG)
- Nicht anwaltlich vertretene Deutsche legt handgeschriebene Beschwerde gegen Wegweisung ein: Überspitzter Formalismus verletzt Art. 29 Abs. 1 BV, Bundesgericht hebt Urteil auf und verweist zur Neubeurteilung (Art. 29 Abs. 1 BV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.