Gesetzesartikel
Art. 66 ZGB – Vereinsbeschluss: Beschlussfassung
2 Entscheide, in denen Art. 66 ZGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Stockwerkeigentümer gegen Genehmigung von Miet- und Bewirtschaftungsvertrag durch Grundbuchinspektorat: Beschwerde abgewiesen, weil Verträge die Bewirtschaftungspflicht aufrechterhalten (Art. 100 Abs. 1 BGG)
- Stockwerkeigentümer klagt gegen Verwertungsbegehren und Verfügungsbeschränkung: Vertretungsmacht des Rechtsvertreters der Stockwerkeigentümergemeinschaft wirksam, Beschwerde abgewiesen (Art. 75 Abs. 1 BGG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.