Gesetzesartikel
Art. 66 IVV – Legitimation
2 Entscheide, in denen Art. 66 IVV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Soziale Dienste beantragen Drittauszahlung nach IV-Leistungsverweigerung: regelmässige Unterstützung ab März 2021 reicht für Beschwerdelegitimation (Art. 66 Abs. 1 IVV)
- Späte Anmeldung der Hilflosenentschädigung: Kenntnis des Sohnes hindert Nachzahlung nicht, Sache zurückgewiesen (Art. 46 Abs. 2 AHVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.