Gesetzesartikel
Art. 65d KLV: Rechtsprechung und Entscheide
2 Entscheide, in denen Art. 65d KLV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Pharmahersteller muss kleinere Packung eines patentgeschützten Arzneimittels einführen, um Verwurf bei Kindern und leichteren Patienten zu reduzieren (Art. 32 Abs. 1 KVG)
- Arzneimittel nach befristeter SL-Aufnahme: Kein Anspruch auf Toleranzmarge bei unbefristeter Aufnahme (Art. 65d Abs. 1ter KVV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.