Gesetzesartikel
Art. 65c KVV – Beurteilung der Wirtschaftlichkeit bei Generika
2 Entscheide, in denen Art. 65c KVV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Bundesamt für Gesundheit bestimmt neue Preise für patentabgelaufenes Kombinationspräparat Duodart: Einbezug von Generika in den therapeutischen Quervergleich ist unzulässig (Art. 65b Abs. 2 KVV)
- Originalpräparat mit teilweisem Patentschutz: Differenzierter Selbstbehalt von 20 Prozent bestätigt, gesamtes Marktvolumen für Wirtschaftlichkeit massgebend (Art. 65c Abs. 2 KVV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.