Gesetzesartikel
Art. 65c BVG – Zeitlich begrenzte Unterdeckung
2 Entscheide, in denen Art. 65c BVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Stiftung als frühere Arbeitgeberin wehrt sich gegen Sanierungsbeitrag der Pensionskasse Basel-Stadt: Klage verfrüht, weil Aufsichtsbehörde nicht zuvor über Sanierungsbedürftigkeit entschieden hat (Art. 73 BVG)
- Aufsichtsbehörde ordnet vorzeitige Aufhebung einer sanierungsunfähigen Rentnerkasse an: Leistungspflicht des Sicherheitsfonds setzt kumulative Zahlungsunfähigkeit voraus (Art. 25 Abs. 1 SFV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.