Gesetzesartikel
Art. 653 ZGB – Gesamteigentum
2 Entscheide, in denen Art. 653 ZGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Erben beantragen Strafverfolgung wegen Veruntreuung durch Willensvollstrecker: Keine gemeinsame Zivilklagekonstituierung und mangelnde Begründung führen zum Nichteintreten (Art. 81 Abs. 1 lit. b Ziff. 5 BGG)
- Ehegatte einer verstorbenen Geschädigten kann sich allein als Privatkläger im Strafverfahren konstituieren: Rechtsnachfolge nach Art. 121 Abs. 1 StPO umfasst auch den Strafpunkt (Art. 121 Abs. 1 StPO)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.