Gesetzesartikel
Art. 647a ZGB – Gewöhnliche Verwaltungshandlungen
2 Entscheide, in denen Art. 647a ZGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Stockwerkeigentümerin bestreitet Nichtigkeit von Genehmigungsbeschlüssen für Gemeinschaftskosten: Fehlende Substantiierung und unzulässige neue Vorbringe führen zur Abweisung der Beschwerde (Art. 42 Abs. 2 BGG)
- Stockwerkeigentümerin und Gesuchsteller beantragen Baubewilligung für Umbau einer Dachwohnung: Nichteintreten der Baukommission wegen offensichtlich fehlender zivilrechtlicher Bauberechtigung rechtmässig (Art. 22 Abs. 1 RPG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.