Gesetzesartikel
Art. 64 AuG: Rechtsprechung und Entscheide
2 Entscheide, in denen Art. 64 AuG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Nigerianische Mutter verliert Niederlassungsbewilligung nach Scheidung: Aussereheliche Kinder begründen keinen nachehelichen Härtefall, da keine enge Beziehung zum Vater besteht (Art. 50 Abs. 1 lit. b AuG)
- Ausländer mit erleichterter Einbürgerung und anschliessender Nichtigkeitserklärung: Widerruf der Niederlassungsbewilligung wegen Verschweigens einer Parallelbeziehung und eines ausserehelichen Kindes (Art. 63 Abs. 1 lit. a i.V.m. Art. 62 lit. a AuG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.