Gesetzesartikel
Art. 63 VZG – Zahlungs- verzug des Ersteigerers
2 Entscheide, in denen Art. 63 VZG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Unterbrechung der Grundstücksteigerung zur Geldbeschaffung unzulässig, Zuschlag aufgehoben (Art. 60 Abs. 2, Art. 61 Abs. 1 VZG)
- Verspäteter Restpreis bei Grundstücksversteigerung wirksam: Bankversprechen gilt als Barzahlung, keine erneute Versteigerung (Art. 143 SchKG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.