Gesetzesartikel
Art. 63 VStrR – Über die Leistungs- oder Rückleistungspflicht
2 Entscheide, in denen Art. 63 VStrR eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Unterlassene Zollanmeldung für Oldtimer-Ausstellung: Nachleistungspflicht nach Art. 12 VStrR bleibt wirksam trotz abgabegesetzlicher Verjährung (Art. 12 VStrR)
- Hauptaktionär haftet solidarisch für Verrechnungssteuern auf fingierten geldwerten Leistungen an nahestehende Personen nach Dreieckstheorie (Art. 12 Abs. 2 VStrR)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.