Gesetzesartikel
Art. 63 RTVG – Grundsätze
2 Entscheide, in denen Art. 63 RTVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Mathematiker klagt gegen Umfragebericht: Keine Beschwerdebefugnis mangels Beziehungsnähe, Befangenheitsrüge abgewiesen (Art. 89 Abs. 1 BGG)
- Popularbeschwerdeführer ohne eigene Betroffenheit: Keine Legitimation zur Verwaltungsgerichtsbeschwerde an das Bundesgericht (Art. 103 lit. a OG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.